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zum Blockkonzept 100 015 `Krausnickblock´ (Krausnickstr. / Große Hamburger Str. / Oranienburger Str.) 08. Dezember 1996 . Betr.: Stellungnahme zum Blockkonzept 100 015 1. Bewohnerstruktur 2. Mietobergrenzen 3. Gewerbe 4. Dachgeschoß-Ausbau (DG-Ausbau) 5. Zu konkreten Haus-Nr. - Oranienburger Str. 12 - Große Hamburger Str. 15/16 - Große Hamburger Str. 13/14 / Krausnickstr. 12 6. Blockinnenbereich/Umwelt Kontakt Betr.: Stellungnahme zum Blockkonzept 100 015Wir haben am 05.09.96 das Blockkonzept 100 015 intensiv diskutiert. Es waren Anwohner aus dem Block gekommen, die sich für das Konzept interessierten und die wir in unserer Diskussion nicht ausschließen wollten, obwohl wir informierten, daß eine öffentliche Veranstaltung vom Bezirksamt vor Ort stattfinden wird. Das Konzept wurde im Prinzip und in seiner detaillierten Betrachtungsweise als gut erachtet. Allerdings ergaben sich für uns darin einige Unklarheiten und Kritikpunkte, die wir im Folgenden darlegen möchten: Seitenanfang 1. Bewohnerstruktur:Die soziale Durchmischung wird als typisch - auch für diesen Block - angesehen, diese ist unbedingt zu erhalten und in dem Konzept deutlicher hervorzuheben. Seitenanfang 2. Mietobergrenzen:Es gibt für das Gebiet ein `Soziales Konzept´ mit Obergrenzen für Mieterhöhung. Das Blockkonzept ist sehr detailliert angelegt, aber dieser wichtige Beschluß der Mietobergrenzen ist an keiner Stelle erwähnt, sollte aber unbedingt erwähnt werden. mehr / Nachträge: 3. Gewerbe:- Das Souterrain der Gebäude soll als `geschlossene Abfolge gewerblich genutzter Räume´ belassen bzw. unbedingt wiederhergestellt werden. - Die Betrachtung des Gewerbes im Block erscheint `unterbelichtet´. Die Nutzungsvielfalt soll angestrebt und gewerbliche Nutzungsvarianten vorgestellt werden. Seitenanfang 4. Dachgeschoß-Ausbau (DG-Ausbau):Im Konzept wird einerseits - zu recht - festgestellt, daß die bebauten Grundstücke hoch verdichtet sind (S.12). Sehr widersprüchlich erscheint deshalb, daß andererseits Veränderungen durch bauliche `Verrenkungen´ und `Kraftakte´ angestellt und beschrieben werden, um neuen Wohnraum und damit noch mehr Verdichtung zu schaffen.
Ausbau bzw. Veränderungen beim DG werden nur akzeptiert, wenn kein
hoher Aufwand betrieben werden muß, wenn nicht aufwendige Maßnahmen
notwendig sind, die die Sanierungskosten mehr als nötig erhöhen,
wie z.B.
Große Befürchtungen gegen DG-Ausbau werden geäußert, weil durch die hohen DG-Mieten der Mietspiegel hochgetrieben wird. Es wird sogar eine Veränderung des BVV-Beschlußes gefordert, die DG-Mieten nicht in den Mietspiegel einfließen zu lassen. Es wird von einem Konzept für diesen Block erwartet, daß (nach der Feststellung eines hohen Verdichtungsgrades) die globalen Auswirkungen des DG-Ausbaues beschrieben bzw. Gedanken entwickelt werden, wie DG-Ausbau und eine zusätzliche Verdichtung zu verhindern ist, statt ihn zu befördern ! Seitenanfang . - Krausnickstr. 3 - Krausnickstr. 4 = hat bereits 5 Normalgeschosse - Krausnickstr. 10 - Krausnickstr. 5 = Ausbau evtl. nur, wenn große Wohnungen - ohne bauliche `Kraftakte´ - gewollt werden. - Krausnickstr. 12 / Gr. Hamburger Str. 13/14 = hier widersinnig, da bei evtl. Abriß des hinteren Querflügels die unteren WE wieder nutzbar werden ! Seitenanfang . - Gr. Hamburger Str. 17 - Gr. Hamburger Str. 19a = da bereits saniert ist und nachträglich DG-Ausbau nicht vertretbar ist Seitenanfang . - Im Zusammenhang mit den DG-Ausbau wurde in der Diskussion von den Bewohnern Verwunderung darüber geäußert, daß sich der Denkmalschutz in seinen Kriterien bei Sanierungsveränderungen allein auf die Dachlandschaft und bedingt auf die Fassade (siehe Fensterveränderungen im Drempel) `zurückzieht´. Durch den Wegfall der Kellerräume, der Bodenräume treten Veränderungen der Hausgrundrisse ein, werden die Häuser verändert; “vieles, was einmal zu einem Wohnhaus gehörte, fällt weg, vermindert die Lebens- und baugeschichtliche Qualität”. - Betrachtet man den Block-Innenbereich als öffentlichen bzw. halböffentlichen Raum (Park), so sind auch die Dachlandschaften, d.h. die baulichen Veränderungen (Dachaufbauten, Fluchtweglösungen usw.) `öffentlich´ sichbar. Es ergibt sich die Frage, warum gelten auch hier nicht die Kriterien des Denkmalschutzes ? Seitenanfang 5. Zu konkreten Haus-Nr.:Oranienburger Str. 12 - Gewerbliche Nutzung ist z.Zt. nicht nur auf den Seitenflügel, sondern auf das gesamte Erdgeschoß (EG) und Wohnungen (WE) im 2.OG (VH) ausgedehnt. Es wird gefordert, gewerbliche Nutzung auf den ehemaligen Zustand, also nur EG im VH, allenfalls im gesamten EG zurückzuführen. - Gesamtes Gebäude weist erhebliche Bestandmängel auf ! Große
Hamburger Str. 15/16
Seitenanfang . - Anwesende Bewohner präferieren die Variante I, d.h. Abriß des `jüngeren´ Querflügels aus folgenden Gründen: - Belüftung und Belichtung der unteren und hinteren WE sehr schlecht, z.T. müssen einige WE den ganzen Tag zusätzlich elektrisch beleuchtet werden. - Der Hof ist voll versiegelt, kühl und feucht, zu 80% des Jahres naß. Dadurch sind die Keller extrem feucht, die Bausubstanz leidet unter der Feuchtigkeit und ist marode. Durch den Abriß würden die Höfe Krausnickstr.11 und 12 wesentlich besser belüftet, auch belichtet und damit die Bausubstanz gerettet werden. - Seitenflügel baugeschichtlich neuen Datums - Da Anwohner anwesend waren, die vom Abriß nicht betroffen sind, wird - vor der Abrißentscheidung - eine gesonderte Versammlung zu ihren Hausproblemen mit allen Bewohnern gewünscht. Seitenanfang 6. Blockinnenbereich/Umwelt:- Dem `Grün´wird in dem gesamten Blockkonzept zu wenig Raum gegeben. - Für den Blockinnenbereich soll für das `Grün´ die absolute Priorität gelten. Er ist als halböffentlicher Bereich einzuordnen und als solcher von Neubauten unbedingt freizuhalten. - Auch der Neubau einer Kita wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt als überflüssig erachtet ( Siehe Kita-Schließungen im Bezirk) und die Beibehaltung der jetzigen (alten) Kita als ausreichend angesehen. - Die gesamte Grünfläche wird von den Anwohnern als `Natur-Denkmal´ betrachet und soll deshalb unbedingt in seinem Bestand erhalten werden und sehr vorsichtig aus seinen Bestand heraus ergänzt werden. - Die Begrenzungen der Grundstücke zum Innenpark sollen möglichst durch `transparente´ Mauern, z.B. lichte Zäune, Hecken usw. ersetzt werden, um den Blockpark optisch zu vergrößern bzw. das Grün des Blockinnern in die Grundstücke `einspielen´ zu lassen. Der Zugang des halböffentl. Innenbereiches muß den Bewohnern von den einzelnen Grundstücken möglich sein. Seitenanfang . -
Zur Energie-Nutzung: Nicht nur Ausrichtung auf Fernwärme, Offenhalten
für andere Wärmeerzeugersysteme, zentral wie dezentral (BHKW,
Brennwerttechnik, Solarenergienutzung)
Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt Kontakt BV SpV URL
dieser Seite: http://www.bvspv.de/st-blockkonzept100015-961208.html
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30.
Juni 2003
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