| home
Aktuell Termine Themen
Links sitemap Links: 1.
Stellungnahme BV SpV 21.02.2002:
Geschichtslexikon
bei luise-berlin.de:
Karte
des Bezirks Mitte
Kartenausschnitte
der Spandauer Vorstadt:
Maßnahmenplan
Spandauer Vorstadt:
GFZ
- Geschoßflächenzahl:
Beispiel:
Diese Zahl ist daher eine der wichtigsten Kennziffern in der städtebaulichen Diskussion! GRZ
- Grundflächenzahl:
Auch diese Zahl ist eine der wichtigsten Kennziffern in der städtebaulichen Diskussion! BGF
- Bruttogeschoßfläche:
Beispiel:
Das Verhältnis zur Wohnfläche (Mietvertrag) liegt - je nach Architektur - zwischen 65 und 80 %, d.h. 100 qm BGF entsprechen ca 65 bis 80 qm Wohnfläche. Für den Investor also die wichtigste Zahl, da er daraus die verwertbare (Wohn-)Fläche berechnen und auf dieser Grundlage kalkulieren kann. |
zum Bauvorhaben „Postfuhramt Oranienburger Straße und Hotelneubau im Hofbereich“ 27. August 2002 Sehr
geehrte Frau Dubrau
Sehr geehrte Frau Dubrau,nachdem uns in der Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt am 11.7.2001 das geplante Bauvorhaben der Post erneut vorgestellt wurde, diesmal von dem mit der Projektentwicklung beauftragten Ingenieurbüro Ruschitzka & Trebs, möchten wir Ihnen hierzu folgende Stellungnahme übermitteln: 1. Anmerkung zu unserer 1. Stellungnahme (21.02.2002)Grundsätzlich präferieren wir nach wie vor eine kulturelle Nutzung (z.B. Berlinerische Galerie), halten jedoch auch eine Hotelnutzung für möglich, sofern die nachfolgend dargestellten Einwände berücksichtigt werden. Das geplante Vorhaben der Post, den Standort als ihre Hautstadtrepräsentanz auszubauen, begrüßen wir. Die in unserer 1. Stellungnahme formulierten Vorbehalte und Forderungen behalten ihre Gültigkeit, sofern sie hier nicht revidiert bzw. modifiziert werden. 2. Bebauungskonzept:Die 100%-ige Überbauung ist deutlich zu hoch (GRZ 1,0). Die GFZ ist ebenfalls zu hoch. Zu befürchten ist ein allgemeines Ansteigen der GFZ im Gebiet mit Berufung auf diesen Präzedenzfall. Das Hotel hat zu viele Zimmer: In Deutschland gibt es über 1.700 Hotels**** mit durchschnittlich 103 Zimmern. Die Behauptung von Wirtschaftlichkeits-Zwängen ist daher nicht nachvollziehbar. Wir fordern die Reduzierung der Zimmeranzahl auf max. ca. 200, wie es diesem Durchschnitt entspricht. In diesem Zusammenhang fordern wir dazu auf, die Förderung durch Denkmalschutz-Programme zu prüfen (Stabilisierung der Wirtschaftlichkeit) Die Hofbebauung ist zu massiv. Wir sehen auch nach Gesichtspunkten des Denkmalschutzes eine Beeinträchtigung der Hoffassade, u.a. durch den Anbau an den Altbau. Die Neubauhöhe im Hof ist zu hoch. Sie ist strikt zu begrenzen auf insgesamt 6 Geschosse einschließlich Dachgeschossen, Technikgeschossen und allen sonstigen Aufbauten. Eine Beeinträchtigung des Spielplatzes ist durch Verschattung weiterhin gegeben. Es sollte daher die Gebäudehöhe geprüft werden. Die Finanzierung des Spielplatzes ist per städtebaulichem Vertrag zu sichern. Die Dimensionierung der geplanten Hotel-Gastronomie sollte hinsichtlich ihrer Zulässigkeit nach dem Kneipen-B-Plan geprüft werden. Die Grünfläche im Hof muß vergrößert werden. 3. VerkehrskonzeptDie geplante Zufahrt in der Auguststraße bewirkt eine spürbar starke Zunahme des Verkehrslärmes. Dabei liegt die Lärmbelastung in der Auguststraße bereits jetzt schon deutlich über den zulässigen Grenzwerten ! Auch die Verkehrslärmproblematik bzw. der Schutz der Anwohner muß gleichberechtigt als „Sachzwang“ in den Abwägungen betrachtet werden. Es sind zu viele Stellplätze vorgesehen. Es wird in dem Verkehrs-Gutachten die hervorragende Anbindung an den ÖPNV falsch eingeschätzt. Reisenden bietet dieser zentrale Standort kurze Wege: Sämtliche Berliner Flughäfen und Fernbahnhöfe sind in relativ kurzer Zeit und weitgehend ohne mehrmaliges Umsteigen erreichbar – über diese Lagegunst verfügen nur wenige innerstädtische Standorte ! Eine Begrenzung der Stellplatzanzahl auf unter ~40 erlaubt eine Kalkulation als „Mittelgarage“ gem. GaragenVO und damit eventuell eine Zufahrtsmöglichkeit über die Zufahrt Oranienburger Straße zumindest für HotelbesucherInnen, sofern Ausnahmen bzw. Befreiungen dafür erteilt werden. Diese sollten in diesem besonderen Fall unter Würdigung der Lärmbelastung in der Auguststraße möglich sein. Berlin, den 05.09.2002, Ursula Goldenbaum, Sprecherin BV SpV Markus Heller, Sprecher BV SpV Verteiler:
Kontakt BV SpV URL
dieser Seite: http://www.bvspv.de/st-020827Postfuhramt.html
|
30.
Juni 2003
Spandauer Vorstadt: BV
SpV:
Aktuelles: |