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Spandauer Vorstadt:
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betr.: „Nachverdichtungskonzept des Käufers des Grundstücks Neue Schönhauser Str. 2 vom 28.5.2002 (Bebauungsstudie): Hofbebauung m. Tiefgarage“ Brief v. 30. Juli 2002 an das Bezirksamt Mitte von Berlin; Abt. Stadtentwicklung; Amt für Planen und Genehmigen; Fachbereich Stadtplanung; z.H.: Frau Nikoleit; Iranische Straße 3; 13347 Berlin Sehr
geehrter Frau Nikoleit ...
Sehr geehrte Frau Nikoleitdie Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt nimmt zu den vorliegenden Planungen einer Hofbebauung mit Tiefgarage auf dem Grundstück Neue Schönhauser Staße 2 wie folgt Stellung: Der Eigentümer des Grundstücks plant eine 4geschossige Hofbebauung (EG Läden, 1.-2. OG Büro, 3.OG Wohnen) mit einer Tiefgarage (Doppelparker) mit 58 Stellplätzen. Die Freiflächensituation in Sanierungsgebiet Spandauer Vorstadt - die sich in den letzten Jahren durch Lückenbebauungen mehr und mehr verschlechtert hat - wird den Ansprüchen an die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner in keiner Weise gerecht. Daher sind alle Anstrengungen zu unternehmen, damit dieses Freiflächendefizit nicht weiter erhöht wird. Das Grundstück liegt im Block 100 022, für den ein Blockkonzept von der BVV Mitte beschlossen wurde (BVV-DS 727 / 97 vom 23.10.1997). Gemäß Blockkonzept ist keine Hofbebauung sondern eine Hofbegrünung vorgesehen. Das Konzept soll weiterhin verfolgt werden. Darüber hinaus entspricht das Verteilungsverhältnis Wohnen/Gewerbe nicht dem Rahmenplan Spandauer Vorstadt. Während in der Planung ein Verhältnis 25% Wohnen / 75 % Gewerbe beabsichtigt ist, ist gemäß Rahmenplanung ein Verhältnis von 50/50 zulässig. D.h., dass aus sanierungsrechtlichen Gründen grundsätzlich eine Hofbebauung abzulehnen ist. Die Betroffenenvertretung begrüßt in diesem Zusammenhang die Ablehnung der bisherigen Kaufverträge. Abgesehen von den o. g. aktuellen Sanierungszielen, die eine Hofbebauung des Grundstücks nicht zulassen, kann eine Be- und Unterbauung in Anlehnung an § 34 BauGB auch nur bei folgenden Mindestanforderungen erfolgen: 1. Nutzung: Wohnen (ggf. Atelierwohnungen), kein Gewerbe, 2. Baukörper: 2geschossig und in Länge verkürzen, 3. Tiefgarage: Stellplätze massiv verringern, Tiefgaragenzufahrt verkürzen und Hofüberfahrt ausschliessen. Wir bitten Sie, unsere Stellungnahme in Ihrer Genehmigungspraxis zu berücksichtigen und verbleiben mit freundlichen Grüssen Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt i.A.
Frank Bertermann, Sprecher der BV SpV
Kontakt BV SpV URL
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30.
Juni 2003
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