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Spandauer Vorstadt:
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zur „Änderung der 2. Zweckentfremdungsverbot- Verordnung (2. ZwVbVO)“ Brief v. 18. März 2002 an den Senator für Stadtentwicklung Peter Strieder & an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz des Abgeordnetenhauses Berlin (namentlich & einzeln) Sehr
geehrter Herr Strieder ...
Sehr geehrter Herr Senator,der Senat von Berlin hat am 6.11.2001 die 2. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung (2. ZwVbVO) geändert. Damit bedarf es für die Umwandlung einer Erdgeschosswohnung (incl. Hochparterrewohnungen) in Gewerberaum in Sanierungsgebieten nun keiner Genehmigung mehr (§ 1, Ziffer 4bb). Dieser Beschluss stößt auf unser völliges Unverständnis. Mit dieser Änderung werden die 1993 beschlossenen Leitsätze der sozialen Stadterneuerung und die in der 9. und 10. Verordnung über die förmliche Festsetzung von Sanierungsgebieten formulierten Sanierungsziele ausgehebelt.
Bezogen auf das Sanierungsgebiet Spandauer Vorstadt heißt es in der
9. Verordnung:
Bezogen auf das Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt heißt es in
der 10. Verordnung:
Gleichzeitig werden auch die bezirklichen Sanierungsziele außer Kraft
gesetzt. Dort heißt es u.a.:
Während die neue Regelung in Gebieten mit hohem Wohnungsleerstand (Mitte ist nicht Marzahn) und/oder geringem Investitions- und Verwertungsinteresse (Mitte ist nicht Lichtenberg) evtl. einen gewissen Sinn hat, ist sie für die Entwicklung der Sanierungsgebiete in Mitte (alt) stadtplanerisch und sozial kontraproduktiv. Die für die Änderung der 2. ZwVbVO genannten Begründungen treffen insbesondere auf die Spandauer Vorstadt nun überhaupt nicht zu. In dieser Begründung heißt es u.a.: „In vielen Wohnbereichen Berlins muss der Verödung von Wohngebieten und den mit Monostrukturen einhergehenden negativen Auswirkungen begegnet werden; darüber hinaus hat sich gezeigt, dass in unmittelbarer Wohnnähe die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Dienstleistungen sozialer, gesundheitlicher, erzieherischer, therapeutischer oder kultureller Art teilweise unzureichend ist und auch in vielen Wohnbereichen eine städtische Qualität der Wohnumfeldes durch die Ansiedlung von Gastronomie und Einzelhandel noch nicht im erforderlichen Maße vorhanden ist“(S. 12 der Senatsvorlage 279/01). Sehr geehrter Herr Senator/ Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir müssen Sie darauf hinweisen: Wegen der ausufernden Kneipenproblematik musste der Bezirk Mitte einen Bebauungsplan zu deren Begrenzung aufstellen. Wenn wir von etwas genug haben, dann von Kultur- , Mode- und Gastronomieeinrichtungen. Sollte Ihnen dies nicht bekannt sein, stehen wir Ihnen jederzeit gern für eine Gebietsführung zur Verfügung. Hätten Sie den Bezirk vor dem Änderungsbeschluss einbezogen, wäre Ihnen dies auch von zuständiger und kompetenter Stelle bestätigt worden. Dies wurde jedoch offensichtlich vergessen und stattdessen vollendete Tatsachen geschaffen. Die erleichterte Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum – zumal bis 2005 auch noch ohne finanzielle Ausgleichsabgabe - wirft vielmehr verheerende Verwaltungsgerichts-Schatten voraus. Der Bezirk Mitte unterlag im Rechtsstreit um den Erhalt einer Wohnung im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt. Das VG Berlin beauflagte den Bezirk zur Genehmigung der Umnutzung einer Hochparterrewohnung in Gewerberaum (VG Berlin, AZ 19 A 79/01 vom 24.1.2002). Hochparterre-Treppenwitz am Rande: Der vorherige Mieter wurde wegen angeblichem Eigenbedarf des Eigentümers erfolgreich aus der Wohnung vertrieben.
Auf der Grundlage der Recherchen des Sanierungsbeauftragten
für die Sanierungsgebiete Spandauer- und Rosenthaler Vorstadt (Koordinationsbüro
zur Unterstützung der Stadterneuerung in Berlin) liegen nun auch die
Zahlen der betroffenen Wohnungen vor:
Die Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt fordert Sie dringend auf, umgehend die 2. ZwVbVO dahingehend zu ändern, dass die Umnutzung von Wohn- in Gewerberaum wieder an die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht des Bezirkes gebunden wird. Andernfalls werden die aktuellen Entwicklungstendenzen zur massenweisen Umnutzung und damit Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung führen. i. A. der Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt Frank
Bertermann, Sprecher der BV SpV
Kontakt BV SpV URL
dieser Seite: http://www.bvspv.de/st-020318zweckentfremdverbotsvo.html
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12.
Oktober 2003
Spandauer Vorstadt: BV
SpV:
Aktuelles: Antrag
der Grünen in der BVV-Mitte:
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