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Spandauer Vorstadt:
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zum Sanierungsgebiet SpV Rechtsgrundlagen:
Institution "Betroffenenvertetung":Bezüglich der Institution "Betroffenenvertetung" gelten die Ausführungsvorschriften des Landes Berlin zum Besonderen Städtebaurecht §§ 136-171 des Baugesetzbuchs (BauGB/BBauG) - Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen (AV BauGB - San) und - Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen Abschnitt: Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen vom 19. April 1995 (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. IV-C 35-2)
Die "Betroffenenvertretung" (BV) wird darin definiert als - in einer
alle 3 Jahre stattfindenden öffentlichen Veranstaltung gewähltes
- Gremium aus 10-20 Personen, bestehend aus folgenden Gruppen "Sanierungsbetroffener":
Dieses Gremium wählt Sprecher/innen, die
Die Mitwirkungsmöglichkeiten der BV sind vielfältig, dabei
gibt es auch einige Aufgaben:
Die Verwaltung stellt die erforderlichen Mittel und Räumlichkeiten zur Arbeitsfähigkeit zur Verfügung. Die Betroffenenvertretung hat am 09.12.2004 eine neue Geschäftsordnung beschlossen. Kontakt Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt: allgemeine Informationen von BSM zu Sanierungsgebieten in Berlin:Auf der Webseite www.sanierung-berlin.de bietet die Gesellschaft BSM - Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH fachspezifische Informationen und Rechtsgrundlagen zu Sanierungsgebieten & Betroffenenvertretungen in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten des Landes Berlin. Diese Site umfasst berlinweit gültige Aussagen (Bearbeitungsstand: 07.01.2003). - Übersicht Sanierungsgebiete in Berlin -
Grundlage der Sanierungsdurchführung bilden die Regelungen des Baugesetzbuches
(BauGB), Besonderes Städtebaurecht (§§ 136-191 BauGB):
- Der Sanierungsplanung und -durchführung in Berlin liegen die Leitsätze zur Stadterneuerung in Berlin (allg. "Sanierungsziele") zugrunde, beschlossen vom Senat von Berlin am 31. August 1993. Daraufhin gab es für die einzelnen Sanierungsgebiete spezielle Senats-Verordnungen (VO), für die Spandauer Vorstadt z.B. die 9.VO vom 21.09.1993 (PDF, 2,1 MB) - Neben den Regelungen des Bundes- und Landesgesetzgebers (BauGB, Rechtsverodnungen des Landes Berlin, Senatsbeschlüsse) sind im Sanierungsverfahren auch die Regelungen zu berücksichtigen, die nur auf Ebene der Stadtbezirke Gültigkeit besitzen. Hierzu gehören beispielsweise Bebauungspläne ("B-Pläne", siehe auch Information der Senatsverwaltung zum B-Planverfahren), Erhaltungsverordnungen und Landschaftspläne als verbindliche Planwerke. Hinzu kommen Beschlüsse der Bezirksämter ("BA-Beschlüsse"), mit denen häufig Sachfragen der Sanierungsdurchführung verbindlich geregelt werden. - Im Sanierungsgebiet besteht nach § 144 Abs. 1 und 2 BauGB eine Genehmigungspflicht, die unter anderem Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, den Abschluß von Grundstückskaufverträgen und befristeten Mietverträgen, Grundschuldbestellungen oder die Begründung von Baulasten umfasst. Hier die Detailinformationen zu den Genehmigungspflichten und zum Genehmigungsverfahren. Kontakt BSM mbh: Informationen der Berliner Senatsverwaltung:Auf der Webseite www.stadtentwicklung.berlin.de bietet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung u.a. Informationen zur Stadterneuerung und einen Überblick über die Berliner Sanierungsgebiete: - Sanierungsgebiete in Berlin (Startseite) -
Sanierungsgebiet
Spandauer Vorstadt in Berlin-Mitte (Startseite)
-
Rechtsgrundlagen
Stadterneuerung (Startseite)
Kontakt Senatsverwaltung & Sanierungsbeauftragter: Kontakt BV SpV URL
dieser Seite: http://www.bvspv.de/recht.html
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21.
August 2008
Spandauer Vorstadt: BV
SpV:
Aktuelles: 09.01.2005
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