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Protokoll "Steuerungsrunde SpV" am 20. Juni 2005 (133. Protokoll; Berlin, 21.06.2005, Stefan Doletzki, Koordinationsbüro) Hinweis:
1. Anmerkungen zum Protokoll der 132. Sitzung:Es gibt keine Anmerkungen. mehr: 2. Tätigkeit der Betroffenenvertretung nach Aufhebung des Sanierungsgebiets?Herr Doletzki berichtet über die theoretische Möglichkeit, ein Engagement, wie zurzeit von der Betroffenenvertretung ausgeübt, auch nach Abschluss des Sanierungsprozesses weiterzuführen. Bürgerschaftliches Engagement gibt es auch in anderen Gebieten, die nicht förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet sind. Ein Beispiel ist die Lehrter Straße in Moabit. Allerdings wird die Finanzierung der Betroffenenvertretung bzw. der Nachfolgeorganisation nur bis maximal ein Jahr nach Sanierungsgebietsende möglich sein. Danach wäre ein Raum zu finden, der von einem Sponsor finanziert wird oder kostenfrei ist. Es wird vereinbart, auch in anderen Bezirken nachzufragen, ob es ähnliche Konstrukte ohne Sanierungsgebiet gibt und dann eventuell im nächsten Jahr zwei Initiativvertreter derartiger Beispiele einzuladen. mehr: 3. Entscheidungen über Sanierungsgenehmigungen für Einzelfälle:3.1. Oranienburger Straße 32 Herr Blankenburg teilt zum Vorhaben Oranienburger Straße 32 mit, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung über einen Gewerbemietvertrag für die Backsteinremise mit der Nutzung „Gaststätte mit Kulturbetrieb“ inzwischen vorliegt. Nach neuestem Sachstand nutzt dem Antragsteller diese Genehmigung nichts, weil im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens seitens des Umweltamts keine Zustimmung signalisiert wird. Problem ist der Publikumsverkehr des Tanzbetriebs („Vergnügungsstätte“) sowie die Nähe des Standorts zur benachbarten Wohnnutzung. Es entsteht eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer Genehmigung eines Amts wenn später die negative Entscheidung eines anderen Amts folgt. Aufgrund dessen, dass die sogenannte Schlusspunkttheorie (das heißt, die Entscheidung der verschiedenen Ämter sammeln und nur positiv bescheiden, wenn alle beteiligten Behörden zustimmen können) keine Anwendung findet, sind unterschiedliche Bescheide verschiedener Ämter, die ja auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen ergehen, unvermeidlich. mehr: 3.2.
Neue Schönhauser Straße 2
mehr: 3.3.
Oranienburger Straße 18
mehr: 4. B-Plan I-B5 ("Spandauer-Vorstadt-B-Plan")Frau Thierfelder berichtet von einer der letzten Sitzungen der Betroffenenvertretung, bei der Frau Raddatz und Herr Wesselhöft vom Stadtplanungsamt Mitte den B-Plan I-B5 umfangreich vorgestellt und erläutert haben. Von zwei Mitgliedern der Betroffenenvertretung wurde Kritik in die Richtung geübt, dass an einigen Stellen anstelle WA (allgemeines Wohngebiet) eher WB (besonders Wohngebiet) festgesetzt werden solle, so zum Beispiel im Bereich Alte Schönhauser Straße, die Bezirksamtsmitarbeiter konnten diese Auffassung nicht teilen. Frau Motzkus regt an, dass das Bezirksamt Mitte über diesen B-Plan über die förmlichen Beteiligungsverfahren hinaus stärker öffentlich berichten sollte, auch unter strategischen Gesichtspunkten, damit die Positionen des Bezirksamts besser vermittelt werden. mehr: 5. Sonstiges5.1. Werbung Rosenthaler Straße 39 Frau Weitz berichtet, dass am Grundstück Rosenthaler Straße 39 ab 1. Juli 2005 eine Rüstung mit Werbung am Vorderhaus stehen wird. Die Werbung finanziert die Fassadenerneuerung und ihr Inhalt muss mit der WBM abgestimmt werden. Es wird überlegt, eine ähnliche Fassadensicherung wie am Gebäude Auguststraße 10 (KUHLE e.V.) zu realisieren. 5.2.
Werbegerüst ehem. Wertheim-Kaufhaus Rosenthaler Str./Sophienstr.
6. Termine siehe ... /termine.htmlDie nächste Sitzung findet nach der Sommerpause am Montag, dem 15. August 2005 um 15:00 Uhr in den Räumen der Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt, Koppenplatz 12, statt. Anlagen• Anwesenheitsliste TeilnehmerInnen• Herr Doletzki, Ko-Büro • Frau Motzkus, BV SpV • Frau Thierfelder, BV SpV • Frau Steglich, stadt.plan.mitte • Frau Weitz, WBM • Herr Blankenburg, BA Mitte *Anmerkung
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05.
November 2005
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