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Protokoll "Steuerungsrunde SpV" am 11. Februar 2002 (95. Protokoll; Berlin, 21.02.2002, Stefan Doletzki & Andreas Wilke, Koordinationsbüro) Achtung: diese Treffen sind aus Datenschutzgründen nicht öffentlich. Zu bestimmten Themen können Gäste eingeladen und angehört werden. Anmeldung über die BV SpV. . Themen: 1. Anmerkungen zum Protokoll der 94. Sitzung 2. Postfuhramt 3. Verkehrssituation Tucholskystraße 4. Häuserprivatisierung WBM 5. Gerichtsentscheid Rochstraße 1 6. Zweckentfremdungsverbot-Verordnung 7. Waldorf-Schule 8. Oranienburger Straße 22 9. Sonstiges 10. Termine Anlagen Anwesenheitsliste Kontakt 1. Anmerkungen zum Protokoll der 94. SitzungInfolge des kurz nach der letzten Sitzung im Bezirksamt Mitte eingegangenen Widerspruchs zum sanierungsrechtlichen Bescheid Alte Schönhauser Straße 33-34 ergibt sich wiederum die Frage nach der Rechtmäßigkeit der aktuell im Haus erfolgenden Bauarbeiten. Hierzu teilt Frau Nikoleit mit, nach neuestem Stand wird der Bezirk die Einstellung der Arbeiten verfügen. Seitenanfang 2. PostfuhramtHerr Wilke stellt den Stand der Verhandlungen und die Grundzüge der Planung dar. Danach liegt dem Bezirk das Konzept eines im Auftrag der Post AG tätigen Projektentwicklers vor. Geplant ist ein Vier-Sterne-Hotel mit Kongressbereich und Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Post AG. Als problematisch wird der vom Investor als zwingend notwendig angegebene Umfang an Neubauflächen angesehen. Im Bereich des Hofes sollen demnach ca. 11 700 m² Neubau-BGF realisiert werden. Dafür ist eine von der Auguststraße bis an die Oranienburger Straße heranreichende 7-geschossige Bebauung vorgesehen. Von Seiten des Stadtplanungsamts ist in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung IV C und dem Koordinationsbüro geprüft worden, welche Verdichtung als städtebaulich verträglich angesehen wird, wobei die noch niedrigeren Festlegungen des Bebauungsplans bewusst aus der Betrachtung herausgenommen worden sind. Dabei ergab sich eine Reduzierung der Gebäudehöhen von sieben auf fünf Geschosse an den Hofrandbereichen und eine Reduzierung auf drei Geschosse im zentralen Hofbereich, woraus sich ein Neubauvolumen von etwa der Hälfte der vorgelegten Planung ergibt. Seitenanfang . Seitenanfang . Hinsichtlich der Straßenbahnhaltestelle Oranienburger Straße wurde angemerkt, die Umsteigefunktion könnte zukünftig im Falle der Verlängerung der Linien nach Westen hin eine noch größere Bedeutung bekommen. Seitenanfang . Herr Doletzki betont die weiterhin bestehenden Differenzen zwischen Investor und Behörde. Bezüglich eines Kompromisses müsse man sehen, dass der Investor bislang in allen Punkten auf seiner Planung bestehe, während der Bezirk sich mit seinen Vorschlägen bereits bewegt habe. Seitenanfang 3. Verkehrssituation TucholskystraßeIm Rahmen der Untersuchungen zum Verkehrskonzept durch die TU Berlin hat Herr Bogusch sich speziell mit der Problematik der Tucholskystraße beschäftigt. Simuliert wurde die Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Tucholskystraße. Dies kann zum Beispiel durch Verkürzung der Ampelgrünphasen erreicht werden. Im Fall des von Norden kommenden Verkehrs stellt sich dies als ungeeignetes Instrument dar. Das Aufkommen ist hier nicht hoch genug, um einen Effekt zu erzeugen. Die weitergehende Möglichkeit ist eine Sperrung. Der tendenziell aus westlicher Richtung kommende Verkehr würde dann in die Friedrichstraße und Oranienburger Straße ausweichen; für den aus östlicher Richtung kommenden Verkehr ist dagegen ein Ausweichen über Acker-, Große Hamburger und Krausnickstraße zu erwarten. Seitenanfang . Die Untersuchung verdeutlicht: Maßnahmen haben nur einen Sinn, wenn sie in einen Komplex von Maßnahmen eingebunden sind. Im Fall der Tucholskystraße ist eine Verschmälerung der Straße durch Schrägparken und eine stärkere Betonung des Versatzes der Fahrbahnen denkbar. Ein abschließender Vorschlag wird zurzeit erarbeitet. Seitenanfang 4. Häuserprivatisierung WBMNach Aussage von Herrn Wagner hat es eine ganze Reihe von Vereinbarungen bezüglich der Altbauten in den Sanierungsgebieten zwischen WBM und Bezirk gegeben. In einer ersten Vereinbarung zwischen der WBM und dem Bezirksbürgermeister Herr Zeller hatte die Wohnungsbaugesellschaft zugesichert, überhaupt keine sanierungsbedürftigen Altbauten in den beiden Sanierungsgebieten zu verkaufen. Dann sollte eine vorab festgelegte Anzahl von Altbauten privatisiert werden. Hierfür wurde ein Verfahren verabredet, womit eine Befragung und Beratung der Mieter gesichert wurde. Ein Verkauf an Dritte sollte demnach nur erfolgen, wenn die Mieter kein Interesse geäußert haben. Seitenanfang . Hintergrund scheint die allgemein angespannte Finanzlage der WBM zu sein, die angeblich eine Finanzierung der Altbaumodernisierung nicht zulässt. Dies wird von den Diskussionsteilnehmern, auch vor dem Hintergrund ernsthafter Finanzengpässe, als schwer nachvollziehbar eingeschätzt, zumal die Erneuerung der Altbauten eigentlich die originäre Aufgabe einer Berlineigenen Gesellschaft sei und für die WBM in der Regel kein Kaufpreis anfällt. Seitenanfang 5. Gerichtsentscheid Rochstraße 1Herr Wagner korrigiert, dass es sich nicht wie in der Tagesordnung angekündigt um eine „Entscheidung“ handelt sondern zunächst nur um ein „Protokoll“. Darin werden vom Richter von Haase die Auflagen des sanierungsrechtlichen Bescheids kritisiert sowie insbesondere die Verpflichtung, auch in leeren Wohnungen bis zur Sozialplanfestsetzung mit dem Baubeginn abzuwarten. Seitenanfang 6. Zweckentfremdungsverbot-VerordnungAnlässlich eines Gerichtsurteils im Sanierungsgebiet Rosenthaler Vorstadt wird berichtet über das Verhältnis Zweckentfremdungsverbot-Verordnung und Sanierungsrecht. Einem Eigentümer wurde aufgrund der im Dezember 2001 geänderten Zweckentfremdungsverbot-Verordnung Recht gegeben, eine gut geschnittene und gut belichtete Hochparterrewohnung im Vorderhaus zweckfremd nutzen zu dürfen. In der Neufassung der Verordnung ist die wohnungsaufsichtliche Genehmigung in Sanierungsgebieten ausdrücklich nicht mehr erforderlich. Inwieweit daraus auch eine sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht ist strittig. Der Bezirk wird gegen diese Entscheidung in die Berufung gehen. Es kann für eine sehr große Zahl von Erdgeschoss- und Hochparterrewohnungen verheerend sein, wenn diese Entscheidung Bestand hält. Das in der 9. Verordnung zur Festlegung zum Sanierungsgebiet formulierte Ziel zur Erhaltung von Wohnraum könnte nicht im gleichen Umfang wie bisher sichergestellt werden. Seitenanfang 7. Waldorf-SchuleHerr Wagner erläutert den Vorlauf zum inzwischen mit der Waldorf-Schule abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag für den Standort der ehemaligen 1. Gesamtschule (Weinmeister-/Gor-mann-/Steinstraße): Ausgangspunkt war ein BA-Beschluss vom 3. Juli 2000 mit dem nach längeren Diskussionen die Entscheidung getroffen wurde, das Grundstück per Erbbaurechtsvertrag an die Waldorf-Schule zu übergeben. Das vordringliche Ziel, den Standort für die Infrastrukturnutzung zu erhalten, wurde damit erreicht. Dies geschah Zeitdruck, da bereits zum 01.09.2000 die Aufnahme des Schulbetriebs erfolgen sollte. Das Beteiligungsverfahren der Behörden war umfangreich. Am 02.10./09.10.2001 wurde der städtebauliche Vertrag unterschrieben, mit dem auch die Regelung eines künftigen Erweiterungsbaus erfolgt. Herr Bertermann findet es aus heutiger Sicht merkwürdig, dass eine Neubebauung bereits mit einem Vertrag aus dem Vorjahr geregelt ist, wohingegen in den damals erfolgten Ausschusssitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (die erst zur Entscheidung über die Auswahl des Schulträger führten) nicht von einer Nachverdichtung des Standorts die Rede gewesen sei. Seitenanfang . Seitenanfang 8. Oranienburger Straße 22Eine Mieterin hatte sich zu diesem Tagesordnungspunkt angekündigt, ist aber nicht gekommen. Darum wurde das Grundstück über die folgende Mitteilung von Frau Nikoleit hinaus nicht erörtert: Der Eigentümer ging gegen die Auflagen und Bedingungen der sanierungsrechtlichen Genehmigung in Widerspruch, zog diesen aber inzwischen zurück. Zwei Mietparteien hatten eine einstweilige Verfügung erwirkt, damit beschädigte Gasleitungen wiederhergestellt werden. mehr: Seitenanfang 9. SonstigesHerr Bertermann bemängelt die geringe Resonanz der Verwaltung auf die vielfach vorgetragenen Meldungen zu ungenehmigten Vergnügungsstätten. Er kündigt an, andere Wege zu beschreiten (offizielle Anfrage in der BVV). Seitenanfang 10. Termine- Die 96. Sitzung findet am Montag, den 11. März 2002 um 1500 Uhr in den Räumen der Betroffenenvertretung Spandauer Vorstadt, Koppenplatz 12 statt. Seitenanfang Anlagen• Anwesenheitsliste Seitenanfang Anwesenheitsliste- Frau Krutzsch, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Ref. IV-C-1-5 Stadterneuerung - Herr Wagner, Sanierungsverwaltungsstelle Bezirksamt Mitte - Frau Nikoleit, Sanierungsverwaltungsstelle Bezirksamt Mitte - Herr Wilke, Koordinationsbüro - Herr Doletzki, Koordinationsbüro - Herr Bertermann, BV SpV - Frau Thierfelder, BV SpV - Frau Brümmer, BfsS - Frau Weitz, WBM (Wohnungsbaugesellschaft Mitte) - Frau Steglich, Scheinschlag Sanierungsbeilage stadt.plan.mitte Gäste: - Herr Genow, Herr Bogusch TU Berlin (TOP 2+3) - Frau xxx*, Mieterin Steinstraße (TOP 7) (*Anmerkung Webmaster: Namen aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht) Ort: Koppenplatz 12, 10115 Berlin-Mitte (grüne Tür rechts i. Tordurchgang, Lageplan) Kontakt: siehe ... /bvspv.html Seitenanfang . Start www.bvspv.de . Kontakt BV SpV . URL dieser Seite: http://www.bvspv.de/pr-sr020211.html © & Seitenbau: M. Heller, Berlin |
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Juni 2003
Spandauer Vorstadt: . BV SpV: Kontakt Adresse: Stadtplan . Aktuelles: . .
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