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Protokoll
"Betroffenenvertretung SpV"
am
12. Januar 2006
(Protokoll:
24.01.2006 Uschka Thierfelder, Frank Bertermann)
Hinweis:
Diese
Treffen der BV SpV sind öffentlich*
Themen:
Anwesenheit
1.
Begrüßung, Beschlussfassung der Tagesordnung, Protokollkontrolle
24.11.2005
2.
Auguststraße 68 - Stellungnahme der BV zum Entwurf der Stellungnahme
des Sanierungsbeirates SpV
3.
Änderung/Ergänzung der Geschäftsordnung der BV SpV (Vorschlag
M. Heller)
4.
Bericht Steuerungsrunde 19.12. 2005
5.
Beschlussfähigkeit der BV SpV
6.
Sonstiges, Termine
Anlagen
Kontakt
Anwesenheit
•
13 Mitglieder: Hr. Biller, Fr. Motzkus, Hr. Birkholz, Hr. Lohrengel, Fr.
Reccius, Hr. Heller, Fr. Thierfelder, Fr. Beccard, Fr. Koch, Hr. Schulz,
Hr. Augustin, Hr. Stinnes, Hr. Bertermann (ab TOP 2)
•
1 Mitglied entschuldigt: Hr. Blaesius
•
3 Gäste: Fr. David / SPD-Fraktion BVV
Mitte, Fr. Schauer-Oldenburg / Grüne-Fraktion
BVV Mitte, Hr. Wilke / Koordinationsbüro
•
Sitzungsleitung: Hr. Biller
top
1.
Begrüßung, Beschlussfassung der Tagesordnung & Protokollkontrolle
(08.12.2006)
Die Tagesordnung wird beschlossen:
1.
Beschlussfassung der Tagesordnung
2.
Protokollkontrolle (08.12.2006)
3.
Auguststraße 68 - Stellungnahme der BV zum Entwurf der Stellungnahme
des Sanierungsbeirates SpV
4.
Änderung der Geschäftsordnung der BV SpV
(Vorschlag Markus Heller)
5.
Bericht Steuerungsrunde Dez. 2005
6.
Beschlussfähigkeit der BV
7.
Sonstiges
Das Protokoll wird ohne Änderungen bestätigt.
mehr:
-
.../protokolle.html
(Übersicht & Stichwort-Inhaltsverzeichnis aller Protokolle)
top
2.
Auguststraße 68 - Stellungnahme der BV zum Entwurf der Stellungnahme
des Sanierungsbeirates SpV
Der Sanierungsbeirat vom 19.12.2006 hatte beschlossen zum Bauvorhaben Auguststraße
68 eine schriftliche Stellungnahme zu erarbeiten.
Hierzu
wurde vom Koordinationsbüro folgende Stellungnahme entworfen, die
der BV zur Abstimmung vorliegt (per mail am 10.1.2006 an alle verschickt):
Entwurf
Votum
des Sanierungsbeirats Spandauer Vorstadt am 16. Januar 2006 zum Grundstück
Auguststraße 68
Entsprechend aktuell vorliegender Architektenplanungen im Auftrag eines
neuen Eigentümers soll das Grundstück Auguststraße 68 mit
einer außerordentlich hohen baulichen Dichte (GRZ: 1,0, GFZ: über
4) neu bebaut werden. Dabei ist abweichend von den Sanierungszielen eine
kulturelle Nutzung und keine Wohnnutzung geplant. Das beschlossene und
aktuell geltende Sanierungsziel sieht für den Neubau 80 % Wohnnutzung
vor. Die vor mehreren Jahren genehmigte und mit einem städtebaulichen
Vertrag abgesicherte Planung hatte einen hohen Wohnanteil sowie eine moderate
Grundstücksausnutzung zum Inhalt.
Der Sanierungsbeirat des Sanierungsgebiets Spandauer Vorstadt spricht sich
ausdrücklich gegen eine Sanierungszieländerung aus, die
zur Ermöglichung dieses Vorhabens an diesem Standort notwendig wäre.
Auch
wenn das Projekt als Erweiterung der Berliner Kulturlandschaft und als
Ergänzung zu den benachbarten Kunstwerken in der Auguststraße
69 im Grundsatz zu begrüßen ist, lehnen wir es an in der geplanten
Version an diesem Standort wegen der unvertretbaren Abweichungen von den
Sanierungszielen ab.
Es sollte möglich sein, die vorgesehene neue Nutzung an einem anderen
Standort zu verwirklichen. Der Leerstand von geeigneten Gebäuden in
Mitte ist nicht unbeträchtlich, unbebaute Grundstücke, die sich
für einen Neubau mit dieser Nutzung eignen, sind ebenfalls in beachtlicher
Zahl vorhanden. |
Hr. Wilke informiert über das Bauvorhaben:
•
Grundstück wurde mit einem städtebaulichen Vertrages für
folgendes Bauvorhaben verkauft: Brandwandbebauung VH, SF, Tiefgarage, Nutzung:
80% Wohnen, 20% Gewerbe, GFZ 2,2.
•
Der Bau wurde begonnen (Baugrube), jedoch wegen Finanzierungsproblemen
abgebrochen.
•
Eigentümer wollte dann Hotel bauen. Wurde vom BA abgelehnt, da hierbei
Nutzungsvorgabe 80% Wohnen nicht erfüllt wird.
•
Grundstück wurde weiterverkauft. Grundlage: die im damaligen städtebaulichen
Vertrag vereinbarte GFZ.
•
Neues,
vorliegendes Projekt:
-
Kunsthalle mit 1.500 qm, 5 Geschosse, 100% Überbauung, kein Wohnen,
GRZ 1, GFZ über 4
•
Städtebaulicher Vertrag besteht weiter. Damaliger Verkaufspreis des
Bezirkes richtete sich nach dem ehemals genehmigten Bauvorhaben 80% Wohnen,
20% Gewerbe (GFZ 2,2).
•
Bei Umsetzung des neuen Projektes müsste eine Nachzahlung erfolgen,
da die Grundstücksausnutzung um ein Vielfaches erhöht wird. Ob
dies erfolgt ist fraglich.
•
Es liegt noch kein konkreter Bauantrag vor, jedoch Projekt im BA vorgestellt.
•
BA (Gremium der Stadträte + Bürgermeister) befürwortet das
Projekt.
•
Das Ko-Büro wurde von Abt. Stadtplanung
beauftragt die Zulässigkeit zu prüfen.
Ergebnis: Zulässig
- nach allgemeinem Baurecht (§ 34 BauGB) ist kulturelle Einrichtung
zulässig
Ergebnis: Nicht zulässig
- nach Bauordnung: nicht zulässig, da Grenzbebauung an das Nachbargrundstück
(Nichteinhaltung der Abstandsflächen)
- Rahmenplan SpV: nicht zulässig, da
Vorgabe 80% Wohnen / 20% Gewerbe
- B-Plan I-B5 (Aufstellungsbeschluss):
nicht zulässig, da dort Allgemeines Wohngebiet (WA) - Nutzung: 80%
Wohnen / 20% Gewerbe
In
der Diskussion werden u. a. folgende Aspekte kontrovers diskutiert:
•
Rechtliche Zulässigkeit ?
•
Beispielgebend für andere Projekte. Was hier genehmigt wird, ist an
anderen Stellen rechtlich nicht mehr abzulehnen (Gleichbehandlung).
•
Gefährdung der Wohnnutzung im Block und darüber hinausgehend
im Gebiet?
•
Wie günstig ist eine Wohnnutzung am Sportplatz
?
•
„Ruf der Straße“ verändert sich
•
Projekt verstärkt die Monostruktur der Straße (Kunst, Galerien).
Großstrukturen machen die (kleine) Kunst kaputt.
•
Warum beeinträchtigt ein „Kunsthaus“ die Situation in der SpV ?
•
Großprojekte nicht förderlich für das Gebiet
•
Bauvorhaben vom Maßstab völlig überzogen
Folgende Alternativen stehen zur Beschlussfassung:
1.
Stellungnahme nicht beschließen (Hr. Birkholz)
2.
Streichung 3. Absatz: ...“an diesem Standort wegen der unvertretbaren Abweichung
von den Sanierungszielen“ ... . (Hr. Augustin)
3.
Zusatz 3. Absatz: „Das (Bau-)Vorhaben sollte sich in die Struktur der Spandauer
Vorstadt einfügen.“ (Fr. Reccius)
4.
Streichung letzter Absatz
zu
1.:
Wird
nicht abgestimmt, da BV mehrheitlich für Stellungnahme ist
zu
2.:
3
dafür, 7 dagegen, 2 Enthaltungen (zu der Zeit 12 Anwesende)
zu
3.:
11
Zustimmungen, 1 Gegenstimme, 2 Enthaltungen (14 abgegebene Stimmen)
zu
4.:
6
dafür, 6 dagegen (zu der Zeit 12 Anwesende)
Auf die Frage, wie sich hierzu die Vertreter/innen der BV im nächsten
Sanierungsbeirat verhalten sollen, wurde mehrheitlich angemerkt, dass diese
es in der Sitzung eigenverantwortlich entscheiden sollen.
mehr:
-
.../st-060116august68.html
(Stellungnahme zum Grundstück Auguststraße 68)
-
.../pr-sr051219.html#2
(Protokoll SR SpV v. 19.12.2005)
top
3.
Änderung/Ergänzung der Geschäftsordnung
der BV SpV (Vorschlag M. Heller)
Aus gegebenem Anlass (Abstimmung BV SpV am 24.11.05 zur Stellungnahme des
Sanierungsbeirates SpV zum Vorhaben „Sanierung Uferpromenade“, siehe auch
Protokoll
vom 24.11.2005, TOP 2. Diskussion & Stellungnahme zu Strandbar
& Theater im Monbijoupark, vorletzter Absatz: „Von einigen Mitgliedern
der BV wird kritisiert, dass der involvierte Betreiber der Strandbar und
des HexenkesselHoftheater als BV-Mitglied ebenfalls gerade mitgestimmt
hat. Da es hierfür jedoch in der Geschäftsordnung der BV keine
Regelung gibt, liegt ein die Abstimmung ungültig machender Verstoß
nicht vor.“) liegt folgender Änderungs-/Ergänzungsvorschlag
zur Geschäftsordnung der BV SpV vor:
§7
Beschlussfassung (Ergänzung)
(5)
Mitglieder der BV dürfen an Beratungen und Abstimmungen (Entscheidungen)
nicht mitwirken, wenn sie an dem zur Abstimmung stehenden Thema wirtschaftlich
Beteiligte sind oder von wirtschaftlich Beteiligten Entgelte erhalten.
(6)
Bei Zweifeln über den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
entscheidet die BV in der entsprechenden Sitzung ohne Mitwirkung des Betroffenen.
In der folgenden Diskussion werden die unterschiedlichen Meinungen zur
Ziffer (5) „engagiert“ vorgetragen. Insbesondere wird diskutiert,
1.
ob eine GO-Änderung notwendig ist ?
2.
was eine wirtschaftliche Beteiligung ist ?
3.
dass ein Abstimmungsausschluss auch für BV Mitglieder mit „ideelle
Involviertheit“ gelten sollte (Fr. Reccius)
4.
dass ein Abstimmungsausschluss auch für BV Mitglieder, die Vertreter/innen
in politischen Gremien wie z.B. BVV-Mitte gelten sollte (Hr. Schulz).
Hr. Schulz stellt dar, dass bei seinem Abstimmungsverhalten am 24.11.2005
seinerseits keine „Befangenheit“ vorlag, da sich die Abstimmung nicht primär
auf sein Projekt „Strandbar & Theater“ bezog, sondern seiner Meinung
nach allgemein die Sanierung der Uferpromenade betraf.
Abstimmung:
Soll
eine Änderung der GO beschlossen werden ?
9
dafür / 1 dagegen / 1 Enthaltung
Alternativabstimmung:
1.
Änderung der GO in vorgeschlagener Form:
4
dafür
2.
Änderung der GO mit folgender Streichung:
§ 7, Ziffer (5), „...Beratungen und...“
5
dafür
Damit
wird folgende GO-Änderung beschlossen:
§7
Beschlussfassung (Zusatz)
(5)
Mitglieder der BV dürfen an Abstimmungen (Entscheidungen) nicht mitwirken,
wenn sie an dem zur Abstimmung stehenden Thema wirtschaftlich Beteiligte
sind oder von wirtschaftlich Beteiligten Entgelte erhalten.
(6)
Bei Zweifeln über den Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung
entscheidet die BV in der entsprechenden Sitzung ohne Mitwirkung des Betroffenen.
mehr:
-
.../go.html
(Themenseite)
top
4.
Bericht Steuerungsrunde 19.12. 2005
Fr. Thierfelder informiert kurz über die Steuerungsrunde. (siehe auch
Protokoll der Steuerungsrunde SpV - www.bvspv.de/pr-sr051219.html)
top
5.
Beschlussfähigkeit der BV SpV
Aus gegebenem Anlass (keine Beschlussfähigkeit der BV in der Sitzung
am 8.12.2005, da weniger als 50% der Mitglieder anwesend) wird diskutiert,
ob eine GO-Änderung erforderlich ist, um zukünftig die Handlungsfähigkeit
der BV zu gewährleisten.
Der
TOP wird auf die nächste Sitzung vertagt. Hr. Bertermann macht hierzu
- auf
Grundlage
von bereits bestehenden Regelungen von Vereinen o. ä. - einen Formulierungsvorschlag.
mehr:
-
.../pr-bv-051208.html#5
(Protokoll BV SpV v. 08.12.2005, als die Sitzung mangels Beschlußfähigkeit
vorzeitig abgebrochen wurde)
top
6.
Sonstiges, Termine
•
Problem: Zauntür Spielplatz Auguststraße 5 nicht verschließbar.
„Zweckentfremdung“ als Hundeklo. Wird im nächsten Sanierungsbeirat
angesprochen und auf Abhilfe gedrungen.
•
Tagesordnung
der nächste BV Sitzung:
1.
Qualität des Gewerbes
2.
Qualität des Umgangs miteinander
3.
Thema „Bäume statt Poller“ beenden ?
4.
GO-Regelung zu Beschlussfähigkeit der BV
mehr:
-
.../termine.html
top
Anlagen
•
keine
top
*Anmerkung
Webmaster:
Namen
von externen Personen, die nicht im Sanierungsgeschehen oder in Diskussionen
von allgemeinen Interesse öffentlich involviert sind, sind aus Datenschutzgründen
anonymisiert.
Ort
& Kontakt:
Räume
der BV SpV, Koppenplatz 12, 10115 Berlin-Mitte
top
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& Seitenbau: M. Heller, Berlin
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07.
Februar 2006
.
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